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Streiks bleiben legal!

20. Mai 2009 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #soziale Gerechtigkeit - gewerkschaftliche Kämpfe


Streiks bleiben legal!

 

Das Arbeitsgericht Kiel hat am 18. Mai 2009 die Streiks für einen Gesundheitstarifvertrag in Kiel für den 19. Mai 2009 untersagt. Das Urteil gilt nur für Kiel und nur für den Aufruf zu einem Streik am 19. Mai 2009!

ver.di wird Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen, da wir sie nicht nur für inhaltlich falsch ansehen, sondern in dem Tenor der Entscheidung auch die Gefahr sehen, dass die Reihe der Urteile gegen Gewerkschaften und ihre berechtigten Forderungen fortgeschrieben wird.

 

Da ver.di die Entscheidung für falsch hält, halten wir die Streikaufrufe an allen anderen Orten aufrecht. Es gibt – entgegen der Auffassung der Arbeitgeber – keinen Grund aufgrund der Einzelfallentscheidung in Kiel die Streiks abzubrechen.

 

Vielmehr würde durch das Urteil die Entscheidung, wann zu einem Streik aufgerufen wird, nicht mehr den Gewerkschaften überlassen, sondern der Strategie der Arbeitgeber untergeordnet. Dies kann und darf nicht sein. Eine Einschüchterung wegen einer Einzelfallentscheidung lassen wir nicht zu.

 

Grundsätzlich kann jede/r Beschäftigte/r davon ausgehen, dass ein von der zuständigen Gewerkschaft ausgerufener Streik rechtmäßig ist (BAG 19.06.1973).

 

ver.di hat natürlich die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes zur Durchsetzung eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung geprüft.

 

Unabhängig davon erhalten alle ver.di-Mitglieder kostenlosen Rechtsschutz falls es zu Schwierigkeiten mit den Arbeitgeber kommen sollte!

 

 

Deswegen verbleibt es dabei:

 

·       Streiks und Warnstreiks sind legal!

·        Beteiligt Euch an den Streiks und Aktionen zur Durchsetzung
eines Tarifvertrages zur Gesundheitsförderung
!

 

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