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SPD lehnt Anti-Extremismus-Erklärung ab

20. November 2010 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Antidiskriminierung

Die sächsische Landesregierung und Familienministerin Kristina Schröder wollen eine „antiextremistische Grundsatzerklärung“ zur Bedingung für zivilgesellschaftliche Projektförderung machen.

Foto: Dirk Bleicker

Am 9. November wurden in Dresden zehn zivilgesellschaftliche Initiativen mit dem Sächsischen Förderpreis für Demokratie ausgezeichnet, der zum vierten Mal von der Amadeu Antonio Stiftung, der Freudenberg Stiftung, der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank vergeben wird. Schirmherr des Förderpreises ist der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Erstmalig wurden die nominierten Initiativen allerdings von der sächsischen Regierung aufgefordert, eine Anti-Extremismus-Erklärung zu unterschreiben. Das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ), verzichtete aus diesen Gründen jetzt auf den mit 10 000 Euro dotierten Preis.

Dazu erklären die Generalsekretärin der SPD Andrea Nahles und der Sprecher der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:

„Die Sächsische Landesregierung will genau wie die Familienministerin Kristina Schröder diese so genannte „antiextremistische Grundsatzerklärung" zu einer generellen Bedingung für Projektförderungen machen.

Vereine und Verbände unter Generalverdacht

Die Erklärung verlangt neben dem Bekenntnis der Förderungsempfänger zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Zielen des Grundgesetzes, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Vereinen/Trägern sowie Behörden, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder et cetera) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge tragen, dass die (von ihnen) als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten et cetera sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Außerdem sollen sie erklären, dass sie extremistischen Strukturen keinen Vorschub leisten.

Der Sinn dieser Erklärung erschließt sich uns nicht. Natürlich kann das Ministerium verlangen, dass Vereine und Verbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, in ihrer Zielsetzung nicht die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfolgen. Jedoch ist diese Erklärung das Papier nicht wert, auf dem sie steht, denn schließlich kann man den Menschen immer nur auf die Stirn gucken, aber nie dahinter.

Projektträger werden in Haftung für ihre Partner genommen

So erreicht dieser Erklärungszwang vor allem Eines: Alle Vereine und Verbände, die sich der Bekämpfung von Extremismus gleich welcher Art verschrieben haben, werden unter einen Generalverdacht gestellt, selbst extremistisch zu sein. Gleichzeitig sollen die Projektträger in Haftung für ihre Partner genommen werden. Sie sollen unterschreiben, dass diese nicht extremistisch sind. Was wiederum zu einer Spaltung und einem grundsätzlichen Misstrauen in und zwischen den Vereinen sowie Verbänden führt.

Dass dies ausgerechnet von einer Ministerin kommt, deren Partei immer wieder den hohen Wert der Zivilgesellschaft betont, stimmt nachdenklich.

Verfassungsschutzanfragen zu Bündnispartnern

Praktisch bedeutet dies nämlich, dass zivilgesellschaftlich Engagierte gezwungen werden, zu ihren Bündnispartnern von Kirchgemeinden über Jugendgruppen sowie im Bundes- und Landtag vertretenen Parteien und anderen Vereinen, zum Beispiel Anfragen beim Verfassungsschutz zu stellen.

Es ist außerdem juristisch bedenklich, staatliche Aufgaben, wie den Schutz der Verfassung, auf nichtstaatliche Organisationen zu übertragen. Gleichzeitig zeugt dieses Verfahren von einem problematischen Demokratieverständnis der Ministerin.

Die SPD wird sich auch in Zukunft nicht an einer generellen Verurteilung aktiver Vereine und Verbände gegen Rechtsextremismus beteiligen.“

Quelle: bnr.de 12. 11. 2010

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