Unzureichende Regelsätze für Schulkinder
Unzureichende Regelsätze für Schulkinder
Hartz IV-Schüler sind wegen völlig unzureichender Regelsätze in der Schule stark benachteiligt. Die Frankfurter Stadtverbindungslehrerin Angelika Wahl beschreibt die Missstände und fordert einen von der Kommune getragenen Schulfonds.
In Frankfurt am Main ist für 12.000 Kinder unter 14 Jahren nicht nur die völlig unzureichende Bezuschussung der Klassenfahrten ein ungelöstes Problem:
Schulkosten sind nicht im Regelsatz von Hartz IV enthalten, lediglich ein Zuschuss für private Schreibwaren in Höhe von 20 Euro jährlich. Wenn die betroffenen Familien diesen Betrag für Schulkosten verwenden, so müssten sie mit 1,63 Euro monatlich Schulranzen, Hefte, Stifte, Rechner, Malkasten, Ausflüge, Arbeitshefte, ergänzende Bücher, Materialien (oft auch Kopien von Arbeitsblättern), usw. bezahlen. Dieser Betrag ist völlig unzureichend, schränkt die Möglichkeiten der Mitarbeit im Unterricht ein, führt zur Ausgrenzung bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und bedeutet neben der damit verbundenen Demütigung eine erhebliche Beeinträchtigung von Bildungschancen.
Die Kürzung der Regelsätze für Schulkinder muss zurückgenommen werden. Alle Schulkosten müssen wieder als einmalige Beihilfen übernommen werden. Solange dies von der Bundesregierung verweigert wird, müssen alle Schulkosten von Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Familien von der Kommune getragen werden.
Die Stadt Frankfurt muss – wie viele andere Kommunen – einen kommunalen Schulfonds einrichten!
Schulkosten sind nicht im Regelsatz von Hartz IV enthalten, lediglich ein Zuschuss für private Schreibwaren in Höhe von 20 Euro jährlich. Wenn die betroffenen Familien diesen Betrag für Schulkosten verwenden, so müssten sie mit 1,63 Euro monatlich Schulranzen, Hefte, Stifte, Rechner, Malkasten, Ausflüge, Arbeitshefte, ergänzende Bücher, Materialien (oft auch Kopien von Arbeitsblättern), usw. bezahlen. Dieser Betrag ist völlig unzureichend, schränkt die Möglichkeiten der Mitarbeit im Unterricht ein, führt zur Ausgrenzung bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und bedeutet neben der damit verbundenen Demütigung eine erhebliche Beeinträchtigung von Bildungschancen.
Die Kürzung der Regelsätze für Schulkinder muss zurückgenommen werden. Alle Schulkosten müssen wieder als einmalige Beihilfen übernommen werden. Solange dies von der Bundesregierung verweigert wird, müssen alle Schulkosten von Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Familien von der Kommune getragen werden.
Die Stadt Frankfurt muss – wie viele andere Kommunen – einen kommunalen Schulfonds einrichten!
Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der Public Domain
Werbung
Diesen Post teilen
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post
M
P
C
P
/image%2F1377997%2F20150108%2Fob_508aca_kban.jpg)