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Fritz Sack ist Professor für Kriminologie in Hamburg. Er war Mitglied der 2001 aufgelösten unabhängigen Polizeikommission der Hansestadt.
Hamburger Polizisten sind in der vergangenen Woche mehrfach brutal gegen Demonstranten und Aktivisten des Klima-Camps vorgegangen. Pech für die Beamten war, daß zwei dieser Vorkommnisse per Video festgehalten wurden. Wie stehen die Chancen, daß die Polizeibrutalität jetzt zur Anklage kommt?
Die Betroffenen haben natürlich Anzeige erstattet, aber die Staatsanwaltschaft müßte schon von sich aus tätig werden; Körperverletzung im Amt ist schließlich ein Offizialdelikt. Bisher hat sie nicht reagiert – warten wir es also ab.
Könnte es nicht eine der Lehren aus diesen Vorfällen sein, daß Demonstranten vorsichtshalber jedes Gerangel mit der Polizei per Videokamera aufzeichnen?
Solche Erfahrungen haben wir schon in den 60er, 70er Jahren gemacht, als es die Proteste gegen das Kernkraftwerk Brokdorf und das Atomendlager Gorleben gab. Damals gab es auf seiten der Demonstranten sogenannte Beweisgruppen, die Polizeieinsätze aus sicherer Distanz heraus optisch festgehalten haben.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Justiz – geht die mit beschuldigten Polizisten genauso um wie mit beschuldigten Demonstranten?
In den beiden Fällen, die Sie soeben ansprachen, hat die Polizei erst einmal Gegenanzeige erstattet: Einmal wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, zum anderen wegen Hausfriedensbruchs. Gemäß Strafprozeßordnung muß die Staatsanwaltschaft jetzt ermitteln, wobei es in erster Linie um Zeugenaussagen geht. Und dabei haben die Polizisten erfahrungsgemäß einen Bonus, sie haben die Definitionsherrschaft über die Wirklichkeit, sie stehen in der Hierarchie der Glaubwürdigkeit ganz oben. Staatsanwaltschaft und Gerichte unterstellen gerne, daß der Beamte als Staatsdiener sich zur Wahrheit verpflichtet fühlt. In diesen beiden Fällen ist das aber nicht so einfach, weil es ja die Videoaufnahmen gibt.
Für die Demonstranten gilt das Vermummungsverbot, nicht aber für die Polizei. Wie kann man einen einzelnen Beamten als Straftäter identifizieren?
Seit Jahren wird gefordert, daß zur Identifizierung eventueller Täter die Kennzeichnungspflicht für die Polizei eingeführt wird – per Namensschild oder Dienstnummer. Ich habe mich früher intensiv mit der Eskalation von Konflikten bei Demonstrationen befaßt und mußte immer wieder erleben, daß die Polizei in einem späteren Prozeß freigesprochen wurde, weil die Täter nicht identifizierbar waren.
In Hamburg gab es bis 2001 eine unabhängige Polizeikommission. Die wurde aufgelöst, nachdem der Rechtsextremist Ronald Schill Innensenator wurde. Welche Funktion hatte das Gremium?
Ich war Mitglied dieser Kommission, die aufgrund ihrer geringen Ressourcen in ihren Möglichkeiten allerdings sehr eingeschränkt war, selbständig zu ermitteln. Sie war ja auch nicht als Parallelorganisation zur Staatsanwaltschaft gedacht. Aber ich glaube, ihre Existenz hat dazu beigetragen, daß damals die tägliche Gewalt zurückgegangen ist, der Menschen z. B. bei der Feststellung von Personalien oder Identifizierungen ausgesetzt waren.
Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man sich gegen einen rechtswidrigen Übergriff der Polizei wehrt?
Es kommt immer darauf an, wie man sich wehrt. Der sicherste Weg ist immer eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Ich bin mir nicht ganz sicher, inwieweit es ratsam ist, gegenüber Polizisten auch Notwehr geltend zu machen.
Sie haben derartige Polizeiübergriffe mit der Eskalation der Studentenbewegung in den 70er Jahren verglichen. Wo ist die Parallele?
Die sehe ich darin, daß die Kontrolle solcher Übergriffe zunehmend zum Problem wird, die Polizei kommt in vielen Fällen ohne jede Strafe davon. Amnesty International, wo ich mich auch engagiere, hat vor drei, vier Jahren in einem Deutschlandbericht darüber informiert, daß es auch bei uns Gewaltexzesse gibt. Zur Abhilfe wurde gefordert, nicht nur unabhängige Polizeikommissionen einzurichten, sondern auch dafür zu sorgen, daß die Innenbehörden alle ihnen bekannt gewordenen Fälle öffentlich machen. Die Innenministerien bzw. die entsprechenden Senatsverwaltungen blockieren das aber. Auch die Polizeigewerkschaft.
Quelle: Junge Welt