Gemeinsamer Bundestags-Entschluss zum Thema Antisemitismus endgültig geplatzt?
Im Bundestag geht ein groteskes Gezerre zu Ende. Zum 9. November soll es nun ohne Linkspartei einen "gemeinsamen" Antrag zum Thema Antisemitismusbekämpfung geben - der allerdings keinen Antisemitismusbeauftragten mehr vorsieht. Darauf verständigten sich Freitag Union, SPD, Grüne und FDP.
Statt einem Bundesbeauftragten, der als Institution das Wort ergreifen könnte, soll nur ein "Expertengremium" beauftragt werden, einen regelmäßigen Bericht zum Antisemitismus in Deutschland zu erstellen. Das bedeutet eine Schwächung des ursprünglich vorgesehenen Amts. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin und weitere jüdische Verbände forderten daher am Freitag, die Fraktionen sollten weiterhin und gemeinsam die Einsetzung eines Bundesbeauftragten beschließen. Doch dies scheint im Plenum nicht durchsetzbar zu sein. Durchgesetzt haben sich mehrere Unionsabgeordnete auch mit der Forderung, die Linke kategorisch nicht an der gemeinsamen Entschließung zu beteiligen, die bis Dienstag ausgefeilt und dann im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll. Dies soll mit einer einstündigen Debatte verbunden werden. Anlass ist der 70. Jahrestag der Pogromnacht am 9. November.
Diese Einigung sei nach Gesprächen zwischen den Spitzen der vier Fraktionen zustande gekommen, bestätigten Sprecher von SPD und Union. Bei FDP und Grünen hieß es, ein gemeinsamer Antrag mit Union und SPD sei vereinbart, doch müsse noch am Text gefeilt werden. Die Frage der Beteiligung der Linken sei aber noch offen, sagte der FDP-Abgeordnete van Essen. Der FDP-Politiker plädierte laut epd dafür, alle Fraktionen einzubeziehen, auch die Linksfraktion, da dies dem Thema angemessen sei und "eine solche Erklärung dann auch für alle bindend ist".
Laut Berliner Tagesspiegel ist der neu formulierte Antrag "im Vergleich zu den früheren Papieren deutlich pädagogischer formuliert. So wird gefordert, in den Lehrplänen der Schulen sollte dem Thema Antisemitismus "eine besondere Beachtung" zukommen. "Die Ablehnung des Antisemitismus darf nicht nur erlernt werden, sondern sie muss auch verinnerlicht werden", steht in dem Entwurf. Außerdem sei es "von außerordentlicher Bedeutung, umfassende Kenntnisse über die Funktionsbedingungen unserer Demokratie zu vermitteln". "
Die Jüdische Gemeinde zu Berlin, der Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus und das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus begrüßten es zumindest, dass jetzt doch wieder bis zum 9. November eine halbwegs gemeinsame Erklärung zustande kommt. In der Stellungnahme heißt es:
"Die von einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelten Vorschläge, insbesondere die Forderung nach einem jährlichen Bundesbericht, bilden eine gute Grundlage für die Beschlussfassung, die sich zu Recht auf die Antisemitismusbekämpfung konzentrieren. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und wieder wachsender antisemitischer Strömungen, die auch die antisemitische Israelfeindschaft umfassen, ist Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen, in allen Gesellschaftsschichten, rechts, links und, wie die Bundeskanzlerin zu Recht betont hat, auch in der Mitte der Gesellschaft, sowie ebenso in Migrantengruppen, als besonders gefährliches Diskriminierungsphänomen
zu bekämpfen. Antisemitismus ist kein Unterfall von Rechtsradikalismus, Rassismus oder gar von Fremdenfeindlichkeit.
Antisemitismusbekämpfung sollte daher nicht mit der Abwehr dieser Erscheinungen vermischt und verbunden werden, für die es andere geeignete Instrumente gibt. Auch die Auseinandersetzung mit den antisemitischen Positionen der DDR, die nicht selten linke Strömungen im früheren Westdeutschland beeinflusst haben, ist in der Antisemitismusdebatte aufzugreifen. "
MUT-Kommentar zur bisherigen Debatte
www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / hk /
31.10.2008
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