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Bleiben die IGS „Integrierte“ Gesamtschulen?

15. März 2009 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Bildung

Dr. Dieter Galas        Stand: 5.3.2009
 
 
Bleiben die IGS „Integrierte“ Gesamtschulen?
Überlegungen zur Absicht der Landesregierung, an den niedersächsischen IGS das Abitur
nach zwölf Jahren einzuführen
 
 
Der Kabinettsvorlage des Kultusministeriums vom 24. Februar 2009 zum „Bildungsland
Niedersachsen“ sind die folgenden Ausführungen zur Absicht entnommen, auch an den IGS
die Allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren zu vergeben:
 
„Schaffung einheitlicher Bildungsbedingungen auf dem Weg zum Abitur
 
Niedersachsen stellt sich erfolgreich den bildungspolitischen Herausforderungen im
nationalen und internationalen Vergleich. Zu den internationalen Standards gehört auch,
dass die Hochschulzugangsberechtigung nach zwölf Schuljahren vergeben wird. Dies gilt
auch für Gesamtschulen. In Niedersachsen soll dies künftig ebenso der Fall sein. Alle
Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sollen ab 2018 die Allgemeine Hochschulreife
nach zwölf Schuljahren vergeben.
Denjenigen Schülerinnen und Schülern, die den Weg zum Abitur nach zwölf Jahren nicht
wählen, eröffnet die Realschule mit anschließender Fachoberschule oder Fachgymnasium
den Weg zur Hochschulreife nach 13 Jahren.
Integrierte Gesamtschulen bleiben im Sekundarbereich I in ihrer Anlage grundsätzlich
erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler mit gymnasialem Leistungsniveau wird über eine
entsprechende Ausgestaltung des Wahlpflichtunterrichts
 der Erwerb der Allgemeinen
Hochschulreife nach zwölf Jahren sichergestellt.“ (Unterstreichungen von mir)
 
 
Mit der Absicht, nach den Gymnasien (und den Gymnasialzweigen der Kooperativen
Gesamtschulen) („G 8“) nun auch den Integrierten Gesamtschulen (IGS) aufzugeben, den
Weg zum Abitur um ein Jahr zu verkürzen („I 8“), nimmt die Landesregierung einen
radikalen Schwenk vor. So hieß es im Jahre 2003, als das unbefristete Verbot der Errichtung
neuer Gesamtschulen und die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur an den Gymnasien im
Schulgesetz verankert wurde, in der Begründung des Gesetzentwurfs (Landtagsdrucksache
15/30, S. 15):
 
 „Die Einführung weiterer Gesamtschulen … geht zulasten der Bildungsqualität“.
 
Weil man im Regierungslager nicht von der Leistungsfähigkeit der IGS überzeugt war,
durften die damals bestehenden IGS nicht an der Schulzeitverkürzung teilnehmen. An dieser
Einschätzung der IGS hat sich im Grunde bis heute nichts geändert. So wurde die IGS noch
im Februar-Plenum (2009) des Landtags als „Einheitsschule“, als „antiquierte Schulform“ und
als „Schulform von vorgestern“ bezeichnet und ihre Verfechter „Träumer der 70er-Jahre“
genannt.
 
Nachdem sich einerseits die Einführung des „G 8“ als sehr konfliktträchtig herausgestellt und
andererseits sich nach Aufhebung des Errichtungsverbots eine große Elternnachfrage nach
einem alternativen und weniger stress-beladenen Bildungsweg bis zu Abitur, also nach mehr
IGS-Plätzen, entwickelt hat, soll plötzlich auch die IGS in der Lage sein, die Allgemeine
Hochschulreife nach zwölf Schuljahren zu vergeben. Das ist sie für einen bestimmten Anteil

ihrer Schülerinnen und Schüler zweifellos auch. Aber eben nicht für alle! Dass es zum
pädagogischen Konzept der IGS gehört, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu einem
möglichst qualifizierten Schulabschluss zu führen und die Schullaufbahn möglichst lange
offen zu halten, wird von denen nicht akzeptiert, die jetzt der IGS einen vermeintlichen
Vorteil nehmen und sie in die Schulzeitverkürzung zwingen wollen, weil sie mit aller Macht
am „begabungsgerechten“ Schulwesen festhalten wollen. Der in den Elternbefragungen in den
Landkreisen und Gemeinden überall nachweisbare Wunsch nach IGS-Plätzen, der den nach
Plätzen im herkömmlichen Schulwesen häufig deutlich übersteigt, soll nachhaltig begrenzt
werden. 
 
Dazu ist der Regierungsmehrheit schon bisher jedes Mittel Recht gewesen. Dass bei
rückläufigen Schülerzahlen für die Errichtung einer IGS eine über 14 Jahre reichende
Fünfzügigkeit als Genehmigungsvoraussetzung nachgewiesen werden muss, kann nur mit
Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden und muss schlicht als Bösartigkeit bezeichnet
werden. Zum Vergleich: Nicht weniger als 66 % der Hauptschulen erreichen im Schuljahr
2008/09 in ihrem 5. Schuljahrgang nicht die vorgeschriebene Mindestgröße von zwei
parallelen Klassen. Wie groß muss die Angst vor der „antiquierten“ Schulform sein, wenn
man im Schulgesetz festschreiben lässt, dass bei Errichtung einer IGS der Besuch
herkömmlicher Schulen unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleiben muss! Statt
Wettbewerb der Schulformen vielmehr Schutzglocke für die herkömmlichen Schulen! Dass
regierungsseitig nicht akzeptiert wird, dass zum pädagogischen Konzept der IGS ihre Arbeit
als Ganztagsschule gehört, sei hier der Vollständigkeit halber noch einmal gesagt.
 
Sollte tatsächlich die „I 8“ nach Änderung des Schulgesetzes eingeführt werden, hätte dies
erhebliche Auswirkungen auf den Sekundarbereich I dieser Schulform. Er bliebe nicht in
seiner Anlage „grundsätzlich erhalten“ (siehe oben). Das soll im Folgenden gezeigt werden.
 
„I 8“ hat zur Folge, dass für einen Teil der Schülerschaft der IGS der 10. Schuljahrgang zur
„Einführungsphase“ der dreijährigen gymnasialen Oberstufe wird. Das bedeutet, dass
spätestens nach dem 9. Schuljahrgang eigene Klassen für diese Schülerinnen und Schüler
gebildet werden müssen. Ende des gemeinsamen Unterrichts nach dem 9. Schuljahrgang!
Damit nicht genug: Es muss zwangsläufig nach Klasse 9 ein „Filter“ eingebaut werden, der
den Zugang zu „G 10“ reguliert. Das bedeutet eine Art vorgezogener Abschluss oder
zumindest eine „Versetzung“ von 9 nach G 10 Die Versetzungs- und/oder die
Abschlussverordnung müsste in diesem Sinne geändert werden. Knapp 40 Jahre sind die IGS
in Niedersachsen – was viel zu wenig bekannt ist – im Sekundarbereich I eine Schulform
ohne Versetzungen und ohne Sitzenbleiben, ohne dass das ihnen und vor allem den
Schülerinnen und Schülern geschadet hätte!
 
Die Rückwirkung von „I 8“ auf den integrierten Sekundarbereich I beginnt aber nicht erst am
Ende des 9. Schuljahrgangs. Da sich das Kultusministerium an die KMK-Vereinbarung hält,
dass vom 5. Schuljahrgang bis zum Abitur 265 Wochenstunden Unterricht nachgewiesen
werden müssen, muss der Stundenanteil für die „I 8“-Schüler(innen) größer sein als für die
anderen. Nach den zurzeit gültigen Grundsatzerlassen haben die IGS-Schüler von 5 bis 10
insgesamt  179 Wochenstunden Unterricht, die „G 8“-Schüler hingegen 192 Stunden. Es
dürfte völlig ausgeschlossen sein, dass die erhöhte Stundenzahl allen Schülerinnen und
Schülern zugestanden wird. Dann stellt sich aber die Frage, für welche Schülerinnen und
Schüler von welchem Jahrgang an eine höhere Wochenstundenzahl verbindlich sein wird. Das
müsste spätestens vom 7. Schuljahrgang, eher früher erfolgen. Also Einrichtung von D-Zug-
Klassen von Anfang an? Das wäre wirklich das Ende der Integrierten Gesamtschule. Ganz
und gar zu bezweifeln ist, dass die „Mehr“-Stunden ausschließlich im Wahlpflichtbereich
angesiedelt werden, wie das die oben zitierte Kabinettsvorlage weismachen will.
 
„D-Zug“-Überlegungen haben übrigens schon im Jahre 2003 eine Rolle gespielt. Die IGS
könnten ja auch nach 12 Jahren das Abitur vergeben, hieß es damals bei den
Regierungsfraktionen, wenn sie „besondere Angebote“ für „besonders leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler“ („D-Zug-Klassen“) vorhielten (nachzulesen in Protokollen des
Kultusausschusses und im schriftlichen Bericht – Drucksache 15/290 – über die Schulgesetz-
Novelle vom Sommer 2003). Diese Überlegungen haben dann tatsächlich Eingang gefunden
in den Erlass vom 3.2.2004 über die Arbeit in der IGS. Danach kann „zu Beginn des
Schuljahrgangs 5“ eine Klasse für diejenigen Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden,
die die Allgemeine Hochschulreife ein Jahr früher, also nach zwölf Schuljahren, erwerben
wollen (Wer weiß das schon zu diesem Zeitpunkt?). Die Verkürzung der Schulzeit soll durch
gleichsam kollektives Überspringen eines Jahrgangs erfolgen. Von dieser Möglichkeit hat
keine IGS Gebrauch gemacht.
 
In diesem Zusammenhang ist auch damit zu rechnen, dass der große Spielraum, den die IGS
bei der Gestaltung der Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Mathematik,
Englisch und Naturwissenschaften zurzeit noch haben, bei der Realisierung von „I
8“eingeschränkt werden wird. Ob die Möglichkeit bestehen bleiben wird, lediglich auf zwei
Anspruchsebenen (A- und B-Kurse) zu differenzieren, darf wohl bezweifelt werden. Sollte
der GAU nicht verhindert werden können, werden sich die IGS sehr wahrscheinlich auch auf
die verpflichtende Einrichtung von (gymnasialen) „Z-Kursen“, mindestens in den oberen
Schuljahrgängen einstellen müssen. Vermutlich werden sie sich auch von der Möglichkeit
verabschieden müssen, bis zum 8. Schuljahrgang Lernentwicklungsberichte statt
Notenzeugnisse auszustellen.
 
Eine Möglichkeit, den Angriff der Landesregierung auf die IGS zu durchkreuzen, könnte
darin liegen, dass alle Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in den G-Zug verzichten, die
Schuljahrgänge 5 bis 10 auf dem heutigen „Normal“-Weg durchlaufen und erst nach der 10.
Klasse in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, wenn sie den
erweiterten Sekundarabschluss erworben haben. Für sie bliebe es dann bei „I 9“. Alle
Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern zu einem solchen Schritt zu motivieren, dürfte aber
sehr schwer werden. Abgesehen davon, dass es nicht ganz leicht zu erklären wäre, warum ein
10. Schuljahrgang zweimal absolviert werden muss.
 
Nicht allzu sehr sollten sich die bestehenden und künftigen IGS ohne gymnasiale Oberstufe
darauf verlassen, dass in der eingangs zitierten Kabinettsvorlage nur von IGS mit gymnasialer
Oberstufe die Rede ist. An ihnen wird der Kelch nicht vorübergehen; auch sie werden für
einen Teil der Schülerschaft den 10. Schuljahrgang als Einführungsphase, also als erstes Jahr
der dreijährigen gymnasialen Oberstufe führen müssen,
 
wenn es dem täglich stärker werdenden Widerstand nicht gelingt, die Pläne der
Landesregierung zur Aushöhlung der IGS zu verhindern.
 

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