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Alle reden von „Rechtsextremismus“ – wir nicht!

30. April 2009 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Kampf gegen Nazis

Alle reden von „Rechtsextremismus“ – wir nicht!
‚Rechtsextremismus’. Dieser Begriff begegnet uns bei zahlreichen Gelegenheiten
– in der Berichterstattung der Medien und in Reden von Politiker_
innen, in den Berichten der Verfassungsschutzämter und in der Forschung.
Gemeint ist meist dasselbe: jene politischen Akteure, die auf der
Grundlage eines rassistischen und antisemitischen Weltbildes tätig sind,
demokratische Institutionen und Prozesse beseitigen und die Gesellschaft
nach Ungleichheitskriterien hierarchisch organisieren wollen. Meist geht
es dabei um Gruppen oder Parteien – mal mehr, mal weniger klar abgrenzbar
– rechts von der CDU/CSU. Die Verwendung des Begriffs ‚Rechtsextremismus’
ist allerdings politisch problematisch und daher abzulehnen.
Wir zeigen in diesem Text, warum das so ist.
Alles total extrem?
Der Verwendung des Begriffs ‚Rechtsextremismus’ liegt in Deutschland
meistens eine spezifische Vorstellung des demokratischen Rechtsstaates
zugrunde. Diesem Modell zufolge wird die Demokratie durch eine Vielzahl
von unterschiedlichen – mal eher rechten, mal eher linken – Meinungen und
Positionen getragen, die jedoch alle die Grundprinzipien der bürgerlichen
Demokratie unterstützen. Hierzu gehören etwa die Grund- und Menschenrechte,
die Gewaltenteilung oder die Möglichkeit freier und geheimer
Wahlen. Als ‚Extremisten von rechts und links’ werden dieser Logik zufolge
dann jene politischen Kräfte bezeichnet, die die gesellschaftlichen Strukturen
und Verhältnisse nachhaltig verändern wollen. Die Bezeichnung ‚Extremismus’
dient dazu, ihr Handeln und ihre Ziele als undemokratisch darzustellen
und sie auszugrenzen. Gelegentlich wird dieses Modell in Form eines
Hufeisens dargestellt, an dessen Enden dann ‚linker und rechter Extremismus’
platziert werden, sich also fast berühren.
Auch eine solche grafische Aufmachung kann jedoch dem hier praktizierten
politischen Taschenspielertrick keine Seriosität verleihen. Erstens ist darauf
zu verweisen, dass extrem rechte Kritiker_innen der Gesellschaft diese in
Richtung weniger Demokratie, mehr Rassismus und Ausgrenzung sowie einer
aggressiveren Außenpolitik verändern wollen. Demgegenüber strebt die
politische Linke im Grundsatz eine Ausweitung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten
an, tritt für eine zivile Bearbeitung von Konflikten ein
und will die Ursachen von Armut und Not beseitigen.
Erscheint es also völlig absurd, diese beiden politischen Richtungen mit einem
Begriff (‚Extremismus’) zu belegen, so hat es doch Methode. Denn die
politische Linke vertritt das Ziel, dass demokratische Teilhabe auch im Bereich
der Wirtschaft praktiziert werden sollte. Denn: Warum sollte ein gesellschaftlicher
Bereich, dessen Entwicklung – wie in den letzten Monaten
erneut gravierend sichtbar – alleine in der Bundesrepublik für Millionen
Menschen unmittelbare und schwerwiegende Folgen haben kann, von einigen
wenigen Gruppen kontrolliert werden? Wirtschaftsdemokratie ist die
Antwort der Linken, d.h. die unmittelbare Beteiligung derjenigen, welche
die Güter herstellen, aber auch derjenigen, die sie verbrauchen (und daher
zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran haben mitzubestimmen, wie
gesundheitsschädlich ein Produkt sein darf).
Diese Zielsetzung bedeutet ein Mehr an Demokratie. Da sie aber die Macht
derjenigen nachhaltig einschränkt, die derzeit die Entscheidungen über die
Wirtschaftspolitik treffen und sich die Taschen vollstopfen, soll die Bezeichnung
als ‚extremistisch’ dazu beitragen, die Linke als undemokratisch abzustempeln
und ins gesellschaftliche Abseits zu verbannen. Dies ist umso bedenklicher,
als es in den letzten zwanzig Jahren insbesondere die Linke gewesen
ist, die der von CDU und SPD betriebenen Einschränkung von Grundrechten
(z.B. Asylrecht, Recht auf Unversehrtheit der Wohnung) am konsequentesten
entgegengetreten ist.
Die Vertreter des ‚Extremismus’-Konzepts
Beim Extremismuskonzept handelt es sich also nicht um eine wissenschaftlich
begründete Analyse, sondern um ein politisches Instrument mittels
dessen völlig gegensätzliche politische Richtungen gleichgesetzt werden.
Die führenden Vertreter der Extremismus-Doktrin im universitären Feld der
Bundesrepublik, Eckhard Jesse und Uwe Backes, haben nicht nur maßgeblichen
Einfluss auf den konservativen und den administrativen Diskurs, sondern
scheuen selbst keine Berührung mit der sogenannten ‚Neuen
Rechten’.
Auch wenn manche Wissenschaftler_innen die Unzulänglichkeit dieser Doktrin
erkannt haben1, so finden sich der Begriff und das damit verbundene
Konzept doch in den meisten wissenschaftlichen und medialen Veröffentlichungen.
Ob in den Parlamenten, bei der Polizei, dem Verfassungsschutz,
den Gerichten oder auch in der politischen Bildungsarbeit – fast ausschließlich
findet das Kampfinstrument ‚Extremismus’ Verwendung. Eben dies gilt
bei vielen staatlichen und staatlich geförderten Projekten gegen Rechts.
Der sog. antitotalitäre oder anti-extremistische Grundkonsens, der ‚Rot’
und ‚Braun’ gleichsetzt, denunziert aktive Antifaschist_innen und betreibt
deren Ausgrenzung im Zweifelsfall. Bei der Vorstellung des Hamburger BNR
erklärte die damalige Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram folgerichtig:
„Unser demokratisches Staatswesen wird von Extremisten aller Couleur bedroht“,
und fügte nach Ausführungen zum BNR hinzu: „Wir dürfen aber
nicht auf dem linken Auge blind werden.“ Zudem sind im Hamburger BNR
die Behördenvertreter_innen, darunter aus Polizei und Verfassungsschutz,
deutlich gegenüber denen der Zivilgesellschaft überrepräsentiert.
Zur schärfsten Waffe gegen den politischen Gegner wird die Extremismus-
Doktrin durch den Verfassungsschutz (VS). Die Einschätzungen des Inlandsgeheimdienstes
gelten als Maßstab für Politik und Justiz, aber auch für die
Medien. Kaum ein Journalist wagt ein eigenständiges Urteil über eine ‚extremistische’
Organisation abzugeben, ohne sich beim VS rückzuversichern.
Der VS entscheidet mit über Berufs-, Vereins- oder Parteienverbote. Organisationen,
die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, gelten als undemokratisch
und gefährlich.
Die Informationen des VS sind allerdings häufig fragwürdig und widersprüchlich,
die Quellen unsicher, eine öffentliche oder wissenschaftliche
Überprüfung ist unmöglich, denn man arbeitet ja im Geheimen. Der VS ist
in erster Linie ein Geheimdienst, also ein politisches Herrschaftsinstrument
zur Bekämpfung des politischen Gegners. Er darf, was andere politische Akteure
nicht dürfen; den Gegner bespitzeln, infiltrieren und zersetzen. Aber:
1 „Der Extremismusansatz konnte sich in der sozialwissenschaftlichen Forschung nicht durchsetzen. Eine eigenständige,
empirisch orientierte Forschungsrichtung, die sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden linker,
rechter und religiösen Extremismen befasst, ist nicht erkennbar.“ Winfried Schubarth/Richard Stöss (Hrsg.),
Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, 2001.
Er kann ‚Extremisten’ auch gewähren lassen, wenn es opportun ist. Dabei
betreibt er – je nach politischem Bedarf – eine selektive Informations- und
Desinformationspolitik. Während der Hamburger VS in den 1990er Jahren
noch Schnittstellen von Konservatismus und Neofaschismus – etwa bei den
völkischen Studentenverbindungen oder der ‚Neuen Rechten’ – auch in seinen
Berichten erwähnt hat, tauchen diese heute nicht mehr auf. Während
bei der Linken Organisationen, in denen angebliche ‚Extremisten’ mit
‚Nichtextremisten’ zusammenarbeiten, penibel aufgeführt werden, will man
davon bei der extremen Rechten nichts wissen. Dass Personen, welche die
Behörden in anderen Bundesländern als extrem rechts charakterisieren, in
Hamburg bei Organisationen wie der Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft
e.V. oder der Hamburger Burschenschaft Germania referieren,
möchte der Senat in diversen Parlamentarischen Anfragen mit Berufung auf
das Geheimdienstgesetz nicht zugeben und entsprechend bewerten. Stattdessen
erklärte der schwarz-grüne Senat im Januar 2009, dass sich der VS
nur auf „rechtsextremistische Parteien, gewaltbereite und aktionistisch orientierte
Rechtsextremisten sowie die rechtsextremistische Musikszene“
konzentriert. Wer also nicht Mitglied einer neofaschistischen Partei ist, keine
Nazimusik mag und auf der Straße keine ‚Türken klatscht’, kann in Hamburg
relativ ungestört seinem braunen Treiben nachgehen. Einige Beispiele
der Vergangenheit erhärten dieses Vorgehen: Als im März 2006 Antifaschist_
innen bekannt machten, dass sich in der Handwerksammer jahrelang
ein Traditionsverband von ehemaligen Soldaten der Waffen-SS traf,
war die Empörung groß. Bei den monatlichen Versammlungen wurden „Judenwitze“
gerissen, die Verbrechen von SS und Wehrmacht geleugnet und
Angela Merkel und Helmut Kohl unterstellt, sie seien Marionetten einer jüdischen
Weltverschwörung. Regelmäßiger Teilnehmer der Treffen war auch
der damalige Hamburger DVU-Chef Günther Schlemmer. Der VS hatte die
Beobachtung der ehemaligen Waffen-SS-ler schon 1992 eingestellt, denn –
so VS-Vize Manfred Murck – der „gewaltbereite Rechtsextremismus hat unser
Lagebild geprägt.“ Im September 2007 wurde dann bekannt, dass sich
die DVU in Hamburg regelmäßig in einer Immobilie der Deutschen Bahn
traf. Wiederum waren es antifaschistische Gruppen, die darauf öffentlich
aufmerksam machten, und nicht der VS.
Groß war die Empörung auch, als im Juni 2007 Medien über das Lehrerpaar
Karin und Jochen Schmutzler informierten, die damals beide Mitglieder der
NPD waren. Dem VS war das Paar zwar „seit Längerem als Unterstützer
rechtsextremistischer Parteien bekannt“, die Schulbehörde wurde aber erst
im selben Jahr benachrichtigt. Zur Kündigung von Jochen Schmutzler und
der Versetzung seiner Frau in den Innendienst kam es jedoch erst nach der
öffentlichen Berichterstattung.
Unter dem Schutz von VS und Polizei dürfen Neonazis regelmäßig Konzerte
in Hamburg durchführen. In den meisten Fällen werden die ahnungslosen
Vermieter_innen nicht vorher durch die Behörden informiert. Im November
2005 wurde den Behörden 9 Tage vorher eine „Party mit Livemusik“ von
Nazis angekündigt, die Vermieter wurden zu keinem Zeitpunkt informiert.
Die Clubbetreiber wollen, laut Indymedia, spontan wegen Vertragsbruch
und Lärmbelästigung die Kündigung ausgesprochen haben, die Polizei weigerte
sich jedoch tätig zu werden. Beim letzten Nazi-Konzert, im Januar
2008 in Bahrenfeld, wurde durch die 140 anwesenden Beamt_innen nicht
geprüft, ob es zu strafbaren oder verbotenen Inhalten durch die Bands
kam.
Der Verfassungsschutz betreibt allgemeine Desinformation, verschweigt
die Kooperation konservativer und neofaschistischer Kreise, relativiert die
Gefahr durch die extreme Rechte und diffamiert linke und antifaschistische
Kritik. Da die Behörde dennoch über ein weithin akzeptiertes Interpretationsrecht
verfügt, wird eine echte öffentliche Auseinandersetzung
über die extreme Rechte und den organisierten Neofaschismus eingeschränkt
und zur Chefsache der jeweiligen VS-Leiter, Innenminister und
entsprechenden Regierungen gemacht. Nicht zuletzt deshalb gehört dieser
Geheimdienst abgeschafft, denn er verhindert eine breite und transparent
geführte Auseinandersetzung und Bekämpfung der extremen
Rechten und der Bedingungen ihres Erfolges.
Nazis, Faschist_innen und extreme Rechte
Die meisten Leser_innen dieser Broschüre werden sich als Antifaschist_innen
verstehen und sich damit auch begrifflich auf den ‚Faschismus’ beziehen.
Allerdings ist auch in der Linken von Faschismus oder Neofaschismus
heute viel weniger die Rede als früher. Stattdessen heißt es mit Blick auf
die Zeit, als die NSDAP an der Macht war (1933-1945), meist ‚Nationalsozialismus’
und bezüglich der Nachkriegsentwicklung meist ‚Rechtsextremismus’.
Auch wir verwenden den Begriff ‚Nationalsozialismus’, um auf die spezifisch
deutsche Herrschaftsform des Faschismus unter der Führung der NSDAP
und angegliederter Organisationen sowie die deutsche Verantwortung für
die Shoah zu verweisen. Zugleich kann mit der Verwendung der Bezeichnung
‚deutscher Faschismus’ aber verdeutlicht werden, dass es zahlreiche
strukturelle Gemeinsamkeiten – etwa die Gegnerschaft zu Liberalismus und
Sozialismus, Methoden der Massenmobilisierung, die terroristische Herrschaft,
den Militarismus, Nationalismus und Rassismus – mit den Regimes
in Italien und Spanien oder mit faschistischen Bewegungen in Osteuropa
gab.2
Konservative Wissenschaftler_innen und Politiker_innen haben sich aus politischen
Gründen schon immer scharf gegen den ‚Faschismus’-Begriff gewandt,
weil mit diesem auch die historische Tatsache verbunden ist, dass
es – neben den konservative Eliten und Militärs – vor allem deutsche Industrielle
und Bankiers waren, die maßgeblichen Anteil an der Errichtung des
deutschen Faschismus hatten und zudem von seinem imperialistischen
Raubprogramm profitierten. In diesem Sinne sprach Max Horkheimer davon,
dass „Wer aber vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus
schweigen.“ Insbesondere von konservativer Seite wird daher
beim Begriff ‚Nationalsozialismus’, den die Nazis bewusst in der Hoffnung
wählten, damit vor allem Arbeiter_innen ansprechen zu können, der Vorteil
gesehen, diesen als ‚links’ (Sozialismus) diffamieren zu können. Damit wollen
sie die schuldhafte Verstrickung des deutschen Konservatismus mit
dem NS-Regime vergessen machen. Im Gegenzug wird der Begriff ‚Faschismus’
denunziert; er sei – so der frühere Bundesinnenminister Friedrich Zim-
2 An der neueren Faschismusforschung Interessierten seinen vor allem die Werke der angelsächsischen Autoren
Roger Griffin, Stanley Payne und Robert O. Paxton, des israelischen Historikers Zeev Sterhell, sowie der deutschen
Autoren Arnd Bauernkämpfer und Richard Saage empfohlen.
mermann (CSU) im Jahr 1988 – „ein Kampfbegriff, den vor allem Kommunisten
verwenden.“
Jene politischen Gruppen, die sich auf die Weltanschauung der NSDAP beziehen
und in die Tradition von zentralen Akteuren der NSDAP stellen – sei
es Hitler, SA-Chef Röhm oder die Waffen-SS –, bezeichnen wir als Neonazis.
Dies gilt etwa für den aktuellen Hamburger Landesverband der NPD. Auf
die gesamte NPD wie auch auf die DVU trifft diese Bezeichnung jedoch
nicht so eindeutig zu. Sie sind neofaschistische Organisationen. Denn zu ihren
historischen Vorbildern und Bezugspunkten gehören nicht nur Organisationen
und Personen des ‚Dritten Reiches’, sondern auch Ideologen anderer
faschistischer Bewegungen und Regimes in Europa sowie auch deutsche
jungkonservative oder nationalrevolutionäre Vordenker aus der Weimarer
Republik, die sehr wohl eine autoritäre Diktatur oder ein ‚Drittes
Reich’ propagierten – allerdings nicht einen Faschismus Hitlerscher Prägung.
Bezüglich der ersten Hochzeit der NPD in den 60er Jahren war es durchaus
üblich, diese Partei als neofaschistisch zu kennzeichnen, obwohl sie damals
zwar personell stark von ehemaligen NS-Aktivisten geprägt war, in Weltanschauung
und Auftreten jedoch, viel stärker als heute, auf den Konservatismus
ausgerichtet war. Nicht nur marxistische Politologen wie Reinhard
Kühnl (Die NPD – Struktur, Programm und Ideologie einer neofaschistischen
Partei, 1967), sondern auch bürgerliche Historiker wie Lutz Niethammer
(Angepasster Faschismus – Politische Praxis der NPD, 1969) legten damals
Standardwerke zur NPD vor, in denen sie die Partei als faschistisch charakterisierten.
Neonazis und Neofaschist_innen sind Teil einer breiteren Strömung der extremen
Rechten, mit denen sie zahlreiche weltanschauliche Gemeinsamkeiten
– etwa Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus – teilen. Zugleich
gibt es jedoch auch Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der ideologischen
Nähe zu den historischen Formen des Faschismus. Eine präzise Abgrenzung
zwischen einer extremen Rechten und einer gemäßigten Rechten,
das heißt dem Konservatismus, ist nicht immer möglich. Dies liegt daran,
dass in der politischen Realität diese Übergänge fließend sind und von
den Beteiligten nicht immer ein scharfer Trennungsstrich gezogen wird.
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