Der US-Saatguthersteller Monsanto hat im Streit um das Anbauverbot für seine Genmaissorte Mon 810 eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte in einem Beschluss fest, "nach vorläufiger Prüfung" im Eilverfahren bestehe "eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlangt". Für eine entsprechende Entscheidung müsse es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für zweifelsfreie Gefahren geben. Es genüge stattdessen bereits, wenn es dafür Anhaltspunkte gebe.
Gegen die vorläufige Entscheidung im Eilverfahren kann Monsanto nun vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ziehen. Der Konzern kündigte an, er werde den "Einsatz weiterer Rechtsmittel prüfen". Bei der Entscheidung Aigners handele es sich "um ein willkürliches Verbot", für das es keine überzeugenden wissenschaftlichen Beweise gebe. Unabhängig davon, ob Monsanto Beschwerde beim OVG einlegt, wird das Verwaltungsgericht Braunschweig das Hauptsacheverfahren weiter führen. Anders als im Eilverfahren wird es dann auch eine mündliche Verhandlung geben, dafür aber ist ein Termin laut Verwaltungsgericht "gegenwärtig noch nicht abzusehen".
/image%2F1377997%2F20150108%2Fob_508aca_kban.jpg)