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Anbauverbot für Genmais von Monsanto

5. Mai 2009 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Gentechnik - Landwirtschaft - Ernährung

Der US-Saatguthersteller Monsanto hat im Streit um das Anbauverbot für seine Genmaissorte Mon 810 eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte in einem Beschluss fest, "nach vorläufiger Prüfung" im Eilverfahren bestehe "eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlangt". Für eine entsprechende Entscheidung müsse es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für zweifelsfreie Gefahren geben. Es genüge stattdessen bereits, wenn es dafür Anhaltspunkte gebe.

Anbauverbot für Genmais von Monsanto 
Die Braunschweiger Richter bestätigten ausdrücklich einen Spielraum bei der Beurteilung für die Wertung neuerer Untersuchungen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte den Anbau von Mon 810 kürzlich verboten, nachdem Studien belegten, dass der vom Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen Schädlinge wirke, sondern auch gegen weitere Insekten. Zudem ist den Untersuchungen zufolge davon auszugehen, dass sich die Genmaispollen deutlich weiter verbreiten als dies bisher angenommen wurde.

Gegen die vorläufige Entscheidung im Eilverfahren kann Monsanto nun vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ziehen. Der Konzern kündigte an, er werde den "Einsatz weiterer Rechtsmittel prüfen". Bei der Entscheidung Aigners handele es sich "um ein willkürliches Verbot", für das es keine überzeugenden wissenschaftlichen Beweise gebe. Unabhängig davon, ob Monsanto Beschwerde beim OVG einlegt, wird das Verwaltungsgericht Braunschweig das Hauptsacheverfahren weiter führen. Anders als im Eilverfahren wird es dann auch eine mündliche Verhandlung geben, dafür aber ist ein Termin laut Verwaltungsgericht "gegenwärtig noch nicht abzusehen".

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