Streikrecht ist Grundrecht! Die Streiks sind rechtens!
Streik
Bild: Manfred Wienhöfer
Urabstimmung führt zum Streik im Sozial- und Erziehungsdienst
Die ungewöhnlich hohe Beteiligung an der Urabstimmung im Sozial- und Erziehungsdienst signalisiert den großen Unmut und die Streikbereitschaft der Beschäftigten in Kindertagesstätten, Jugendzentren, Spielhäusern und sozialen Beratungseinrichtungen. 89,9 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder haben sich für einen Streik ausgesprochen, um einen Tarifvertrag für bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durchzusetzen.
Die Gewerkschaft ver.di begleitet die Tarifauseinandersetzung mit der Kampagne „Soziale Berufe sind mehr wert“. ver.di-Tarifsekretär Martin Peter erklärte: „Die Gesundheitsbelastungen sind nicht länger hinnehmbar, wir brauchen vor allem im Interesse von Kindern und Jugendlichen bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.“ Er bat Eltern und interessierte Bürger darum, die Kampagne der Gewerkschaft unter www.chancen-foerdern.de zu unterstützen.
Die Streiks sind rechtens!
Grundsätzlich kann jede/r Beschäftigte/r davon ausgehen, dass ein von der zuständigen Gewerkschaft ausgerufener Streik rechtmäßig ist (Bundesarbeitsgericht, 19.06.1973).
ver.di hat natürlich die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes zur Durchsetzung eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung geprüft.
Das wissen auch die Kommunalen Arbeitgeberverbände. Bundesweit hat als einziger Arbeitgeber die Landeshauptstadt Kiel mit Unterstützung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes die Untersagung der Warnstreiks beantragt. Und diesen Antrag jetzt zurück gezogen! Offenbar deshalb, weil sie davon ausging, vor Gericht zu unterliegen.
Die Arbeitgeber zielen mit ihren Behauptungen, der Streik sei rechtswidrig, darauf, in der Öffentlichkeit Stimmung gegen unsere berechtigten Streiks zu schüren. Das ist ihnen nicht gelungen.
Arbeitgeber, die mit Abmahnungen bei Streikbeteiligung drohen, brechen das Recht und spielen ein böses Spiel mit den Existenzängsten ihrer Beschäftigten.
Die richtige Antwort: Bange machen gilt nicht! Mitglied werden! Jetzt erst recht! Mit der Unterstützung von ver.di!
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Bildergalerie 6. Mai in Hannover
Mangelware Erzieherinnen und Erzieher
ver.di fordert mehr Ausbildungsplätze
Durch den Ausbau der Betreuung der unter dreijährigen Kinder in Krippen fehlen nach Schätzung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in den nächsten Jahren in Niedersachsen und Bremen 5.000 bis 10.000 neue Erzieherinnen und Erzieher. Über 40 Prozent der Beschäftigten sind zudem über 45 Jahre alt und gehen in absehbarer Zeit in Rente, wodurch sich der Bedarf zusätzlich erhöht.
„Deshalb ist eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze an den Fachschulen für Sozialpädagogik notwendig“, so ver.di-Fachsekretär Martin Peter. „Außerdem muss es eine Verbesserung der Bezahlung für die Erzieherinnen geben.“ Ein hoher Anteil der Beschäftigten muss sich vor allem außerhalb der Ballungsräume um eine Teilzeit- und/oder befristete Stelle bemühen. Die Anfangsvergütung liegt derzeit bei einer Vollzeitstelle bei 1.870,23 Euro brutto und bei einer zweidrittel Teilzeitstelle bei 1.440 Euro. ver.di fordert eine Vergütung nach der Ausbildung von 2.176 Euro.
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