Die Mindestlohnsommertour 2009 im Bezirk Weser-Ems und Bremen/Nordniedersachsen
Die Mindestlohnsommertour 2009 im Bezirk Weser-Ems und Bremen/Nordniedersachsen
Film von der Kundgebung Sozial- und Erziehungsdienst Köln, 15. Juni 2009
Einladung zum Bildungskongress am 21.08.2009
Wirtschaftspolitik aktuell Nr. 13/2009
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist bereits heute viel schlechter, als offiziell dargestellt. Ein Grund: Über eine Million Arbeitslose tauchen in der offiziellen Statistik nicht mehr auf. Und es werden noch mehr…
https://wipo.verdi.de/wirtschaftspolitik_aktuell/data/09_13_schummelstatistik_.pdf
Firmen können per Arbeitsvertrag nicht aus Tarif fliehen
Unternehmen können aus tariflichen Bindungen nicht durch Änderungen in den Arbeitsverträgen fliehen. Das gilt auch nach einem Austritt aus dem Arbeitgeberverband, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit zwei in Erfurt verkündeten Urteilen.
Laut Gesetz ist ein Unternehmen auch nach seinem Austritt aus dem Arbeitgeberverband noch an den zuvor geltenden Tarifvertrag gebunden, solange dieser nicht "durch eine andere Abmachung ersetzt" wird. In den strittigen Fällen war ein Metallunternehmen aus dem Saarland aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, ein Bauunternehmen aus Schleswig-Holstein war in eine sogenannte OT-Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" gewechselt. Beide vereinbarten anschließend mit ihren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge, die verschiedene Lohnkürzungen enthielten.
Wie das BAG entschied, sind die Lohnkürzungen in beiden Fällen nicht wirksam. Ein solcher Arbeitsvertrag sei keine "andere Abmachung", die den nachwirkenden Tarif ersetze.
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