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Kein Jahresempfang im Kino in Hameln

11. Januar 2008 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Rieger - NPD

Herausgeber: Verwaltungsgericht Hannover

Kein Jahresempfang im Kino in Hameln
Rechtsanwalt Rieger scheitert mit Eilantrag.

Rechtsanwalt Rieger ist Eigentümer eines Gebäudes in Hameln, in dem sich
unter anderem auch Kinosäle befinden. Er beabsichtigte am Samstag, den
12.01.2007 dort einen Jahresempfang mit Musikdarbietung durchzuführen. Die
Stadt Hameln hatte bereits durch eine Verfügung vom 08.02. 2005 die
Nutzung des Kinos als Versammlungsstätte, für Film- und
Musikveranstaltungen untersagt. Eilanträge gegen den Sofortvollzug dieser
Verfügung blieben vor dem VG Hannover und dem Nds. OVG in Lüneburg ohne
Erfolg. Nachdem die Antragsgegnerin den Jahresempfang wegen der
Untersagungsverfügung für unzulässig erklärt hatte, suchte der
Antragsteller um gerichtlichen Eilrechtsschutz nach. Sein Antrag hatte
kein Erfolg. Die 12. Kammer des Gerichts lehnte den Antrag ab. Auch bei
dem Neujahrsempfang handele es sich um eine Veranstaltung, die von der
Verfügung der Antragsgegnerin erfasst werde, denn der Antragsteller habe
das Auftreten von einigen Bands angekündigt. Musikdarbietungen seien
jedoch untersagt.
Auch ein Ausweichen in den großen Laden ( ehemaliges Restehaus ) sei zu
Recht untersagt worden, weil lediglich eine Ladennutzung genehmigt sei.
Gegen diesen Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde bei dem Nds. OVG
einlegen.
- 12 B 724/08 -
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