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Solidarität für LabourNet Germany

29. Februar 2008 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Freiheitsrechte

Solidarität für LabourNet Germany
Tom 29.02.2008 21:06 Themen: Medien Netactivism
 
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Am 29.02.08 fand im Hamburger Landgericht der Prozess über
Ansichten zur Pressefreiheit gegen die Chefredakeurin von
LabourNet Germany statt. Ergebnis bleibt noch offen.
Nachdem die Firma Ixion Rationallisierungen durchführte,
dies auch mit Lohnverzicht der MitarbeiterInnen verbunden war,
wurde das LabourNet Germany darüber annonym informiert und
stellte dies auf ihren Internetseiten.

Daher es in diesem Prozess um Pressefreiheit geht trafen sich
vor Beginn der Verhandlung nach und nach über 30 Leute, die den
Prozess im Zuhörerbereich des Gerichtssaal mitverfolgen wollen.
Als dann ein Transparennt auftauchte, kam ein Polizist hinzu,
um zu prüfen, ob jemand eine Versammlung angemeldet hat.
Nachdem sich kein verantwortlicher Veranstalter finden ließ,
fordete er Verstärkung an.

Nun zu zwei Ordnungshütern gab es immer noch keinen Verantwort-
lichen einer Verammlung zu finden.
Trotz mehrmaliger Erwiderungen der Wartenden, auf einen Gerichts-
termin zu warten, sahen sich die Polizei verpflichtet, die Menge
als unangemeldete Versammlung zu sehen und Verantwortliche
dafür auszumachen.
Dazu verlangten sie nach dem Zufallsprinzip von zwei Anwesenden
den Personalausweiß und notierten ihre Personalien.

Als der Anwalt von LabourNet Germany dies bemerkte,kan er
hinzu und bestätigte der Polizei, das die Leute tatsächlich auf
einen Gerichtstermin warten und dies als unangemeldete
Versammlung hinzustellen, nicht in Ordnung sei.

Kurz darauf bewegte sich die Menge, die auf ca. 40 angewachsen
war Richtung Gerichtssaal.

Gleich zu Prozessbeginn verkündete der Richter, das die Klage
keine Chance hat, da anonyme Informanten zum Fundament von
Recherchen des Jornalismus gehören und anhand des Berufsgeheimis
Informannten des Jornalisten nicht mit richtigem Namen genannt
werden müssen.
Auch die Benutzung der Worte "Kapitalismus" und "Erpressung"
in der Berichterstattung ist zulässig, da es sich hierbei um
freie Meinungsäußerung handle und diese Worte nicht unter der
Strafbarkeit gestellt werden könne.
Selbst die gesamte Berichterstattung kann nicht untersagt werden,
da keine Verleumdung oder üble Nachrede erkennbar ist.
Auch die Verletzung von Betriebsgeheimnissen der Firma Ixion
sind in der Berichterstattung erkennbar.
Die Kontaktaufnahme eines Informannten zu Presse kann auch nicht
verboten werden.

Der Anwalt der Firma Ixion vertritt, das sich die Firma im
Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, weil von "Halsabschneider"
und "Blutsauger" zu lesen gab.
Auf Grund dieser Worte wurde die Klage eingereicht forderte
750.000 Euro Schadensersatz sowie betreffene Berichterstattung
zu verbieten.

Wer wo die Worte "Halsabschneider" und "Blutsauger" in einer
Berichterstattung erwähnte, ließ sich für den Zuhörer im
Gerichtssaal nicht nachvollziehen.
Vom Klagebegin bis heute wurde die Berichterstattung zu Ixion
bei LaburNet Germany geändert und veranlasste einen Tag vor dem
Prozess einen Antrag der Klageänderung einzureichen.
Die Firma Ixion steht mittlerweile als alleiniger Kläger da,
weil die Firma Maxion etc. bereits davon Abstand genommen haben.

Wie die Klage nun geändert wird und warum das Wort "Kapitalist"
eine Beleidigung sein soll, dürfen wir noch gespannt sein.

Am 2. Mai soll über den Streitfall entschieden werden. Für die
verantwortliche Redakteurin Mag Wompel vom Labournet Germany
sieht es sehr gut aus und wenn der Kläger sein Antrag nicht
eingereicht hätte, wäre die jetztige Klage nach Wunsch der
Beklagten abgewiesen worden.

In dem vollbesetzten Zuhörerbereich näherte sich der Eindruck,
das sich der Kläger lächerlich mache und mit dem Versuch
die Pressefreiheit zu beschneiden nicht durchkommt.

LabourNet lässt es nun darauf ankommen und wird weiter darüber
puplizieren, bis dieser Streitfall geklärt ist.

Weitere Informationen dazu unter :
 http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion.html
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