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Pingpong um den Heisenhof

26. Mai 2008 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Kampf gegen Nazis - lokal



Pingpong um den Heisenhof
Verdens Landrat Peter Bohlmann: Baurechtlich hat Rieger bislang keine Stiche

 
 
Landrat Peter Bohlmann will Jürgen Rieger weiter Paroli bieten. Foto: Hasselberg
   
VERDEN. Juristisches Pingpong um den Heisenhof: Gerade durfte der Rechtsextremist Jürgen Rieger das Anwesen wieder betreten, da ist der Vollzug dieses richterlichen Beschluss von der nächsten Instanz schon wieder ausgesetzt worden. Doch selbst im Erfolgsfall dürfte Rieger an der Immobilie weiterhin wenig Freude haben. Seit 2004 hat er beim Kreis Verden noch keinen seiner Bauanträge durchsetzen können. Unsere Redakteurin Anke Landwehr sprach mit Landrat Peter Bohlmann.

Frage: Würde die Nachtragsliquidation für den Heisenhof tatsächlich aufgehoben und Rieger dürfte wieder über das Objekt entscheiden, wäre dann zugleich auch das vom Landkreis ausgesprochene Verbot der dauerhaften Wohnnutzung null und nichtig?

Peter Bohlmann: Nein. Das Verbot der dauerhaften Wohnnutzung und der baulichen Veränderung bliebe. Nur das Betreten seines Grundstückes kann einem Eigentümer natürlich nicht untersagt werden.

Das heißt, Rieger und seine Gesinnungsfreunde könnten das Anwesen jederzeit für ihre Zwecke nutzen, also beispielsweise wieder Schulungen abhalten oder Leute einquartieren?

Jede Nutzung, die über die Bewachung des Grundstückes und Unterhaltungsmaßnahmen hinausgehen würde, müsste im Einzelfall baurechtlich bewertet werden. Wenn sich herausstellte, dass es sich um baugenehmigungsrechtliche Nutzungen handelt, konnten auch in der Vergangenheit schon Untersagungen ausgesprochen werden. Im Zweifel entscheiden die Gerichte.

Für das Offiziersheim und die Nebengebäude hat der Landkreis bereits vor längerer Zeit den Abriss verfügt. Die Gebäude stehen aber immer noch. Warum?

Die Abrissverfügungen sind noch nicht rechtskräftig, weil ein Widerspruch und eine Klage eingelegt wurden. Inzwischen haben wir für das Herrenhaus, das Pumpenwärterhaus und das ehemalige Standortverwaltungsgebäude weitere Abrissverfügungen erlassen. Auch dagegen liegen Widersprüche vor.

Angenommen, Rieger hätte mit seinen Widersprüchen und Klagen Erfolg - müsste der Landkreis dann möglicherweise doch noch seine Bauanträge genehmigen, die eine Mischnutzung aus Wohnen, Bildung und Fruchtbarkeitsforschung vorsehen?

Wir gehen nicht davon aus, dass er Erfolg haben wird. Zudem sind einige Ablehnungen schon rechtskräftig, weil gegen sie keine Klagen mehr vorliegen.

Welche Möglichkeit hätte der Landkreis noch, einen braunen Stützpunkt in Barme zu verhindern?

Die Bevölkerung im Landkreis hat nach wie vor die Möglichkeit des öffentlichen Protestes. Die Gemeinde Dörverden hat die Planungshoheit, und die Polizei ist für die strafrechtliche Verfolgung zuständig. Zu Letzterem gehören Straftatbestände wie Volksverhetzung und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Die Landkreisverwaltung ist lediglich als Baugenehmigungsbehörde involviert. Nach wie vor gilt, dass sich der Heisenhof im Außenbereich befindet. Dort könnte theoretisch nur eine landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. Dazu würde aber ein bisschen mehr gehören, als nur ein paar Stauden braunen Kohls zu züchten. Zusammengefasst: Ohne Baugenehmigung darf dort weder gewohnt noch gebaut werden. Wenn die Abrissverfügungen rechtskräftig sind, hat der Eigentümer zudem die Abrisskosten zu tragen. An der Rechtsauffassung und -anwendung der Kreisverwaltung wird sich auch weiter nichts ändern.

Angeblich hat Rieger Interesse, ein weiteres Objekt im Landkreis Verden zu erwerben: die Achimer Mühlensauna. Nehmen Sie diese Aussagen ernst oder glauben Sie, dass hier eine Kaufabsicht vorgetäuscht wird, um die Stadt Achim unter Druck zu setzen?

Wenn Rieger kaufen sollte, würde sich die Frage nach einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung stellen. Da es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt, hätte die Stadt die Möglichkeit, über einen Bebauungsplan die Nutzung zu verhindern. Allerdings bezweifele ich ernsthafte Kaufabsichten, weil er die Mühlensauna dann schon gekauft hätte, ohne einen solchen Presserummel zu inszenieren. Meine persönliche Meinung ist, dass sich die öffentliche Hand nicht erpressen lassen sollte. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich rechtsradikale Gruppierungen zusätzliche Einnahmequellen erschließen.

Quelle: Weser Kurier

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