Kritik an Einbürgerungstest
Nachrichten, 11.06.2008, DerWesten
Die Opposition im Bundestag hat Kritik an dem neuen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest geübt, der zum 1. September kommen soll. «Das ist eine Scheinlösung für ein Scheinproblem», sagte der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler der «Financial Times Deutschland». «Warum ist so ein Test jetzt plötzlich notwendig, wenn er vorher auch nicht notwendig war?», fragte er. Dass die Union von der Idee einer Gesinnungsüberprüfung abgerückt sei, begrüßte Winkler.
Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele meldete «grundsätzliche Bedenken» an. «Ich fürchte, dass viele Deutsche den Test auch nicht bestehen würden. Fragen nach der Strafbarkeit ab 14 Jahren oder dem Kniefall von Willy Brandt verfehlen das Ziel», sagte er der WAZ.
Die FDP übte inhaltliche Kritik am Einbürgerungstest. «Derjenige, der gut auswendig lernen kann, kann solch einen formelhaften Test leicht bewältigen», sagte die Sprecherin für Integration und Migration der FDP-Bundestagsfraktion, Sibylle Laurischk. Andere Menschen seien möglicherweise benachteiligt. Laurischk hofft, dass die Ergebnisse des Tests bei der Einbürgerung nicht überbewertet und von den Behörden flexibel gehandhabt werden. Stattdessen sollte bei der Einbürgerung viel mehr Wert auf gute Kenntnisse der deutschen Sprache gelegt werden, sagte die Abgeordnete.
SPD sieht Gesprächsbedarf
«Derart wichtige und sensible Fragen wie der Einbürgerungstest müssen intensiv innerhalb der Koalition besprochen werden», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung».
Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen ab 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dabei wird in den drei Bereichen «Politik in der Demokratie», «Geschichte und Verantwortung» und «Mensch und Gesellschaft» Grundwissen abgefragt. Wie am Dienstag aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Bestanden hat, wer mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Der 25 Euro teure Test ist beliebig wiederholbar. Der Fragenkatalog wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen.Mit 33 Fragen zum deutschen Pass
Der Fragenkatalog zum Einbürgerungstest wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen. Das Universitätsinstitut hat insgesamt 1000 Fragen ausgearbeitet und getestet, aus denen der Katalog erstellt wird. Die gesamten Fragen - vergleichbar einem Führerscheintest - werden veröffentlicht. Der Prüfling kann sich darauf vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch Einbürgerungskurse an. Der Ausländer weiß allerdings nicht, welche Fragen letztlich an ihn gestellt werden. Gefragt wird beispielsweise danach, wie viele Bundesländer es gibt, wann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde oder ab welchem Alter man volljährig ist. Länderspezifisch kann noch nach der Landeshauptstadt oder dem Ministerpräsidenten gefragt werden. Vier Antworten sind vorgegebenen, von denen nur eine richtig ist.
Straftäter und Extremisten ausgenommen
Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einbürgerungstests zu regeln. Wenn der Einbürgerungswillige einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Dann wird dieses Wissen vorausgesetzt.
Neben diesem bundeseinheitlichen obligatorischen Test bleibt es den Ländern vorbehalten, in Gesprächen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu prüfen. 2007 wurden 126 000 Ausländer eingebürgert. Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat ein Ausländer Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn er acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt, seinen Lebensunterhalt verdient und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn ein Ausländer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder straffällig geworden ist. (dpa)
Quelle: Der Westen/image%2F1377997%2F20150108%2Fob_508aca_kban.jpg)
