Qualitätstest für Ausländer
Fragenkatalog zur Einbürgerung wird in Kürze vorgelegt
Berlin (dpa/ND). Dabei wird in den drei Bereichen »Politik in der Demokratie«, »Geschichte und Verantwortung« und »Mensch und Gesellschaft« Grundwissen abgefragt. Wie am Dienstag aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Bestanden hat, wer mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Der 25 Euro teure Test ist beliebig wiederholbar.
Der Fragenkatalog wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen. Das Universitätsinstitut hat insgesamt 1000 Fragen ausgearbeitet und getestet, aus denen der Katalog erstellt wird. Die gesamten Fragen – vergleichbar einem Führerscheintest – werden veröffentlicht. Der Prüfling kann sich darauf vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch Einbürgerungskurse an.
Der Prüfling weiß allerdings nicht, welche Fragen letztlich an ihn gestellt werden. Gefragt wird beispielsweise danach, wie viele Bundesländer es gibt, wann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde oder ab welchem Alter man volljährig ist. Länderspezifisch kann noch nach der Landeshauptstadt oder dem Ministerpräsidenten gefragt werden. Vier Antworten sind vorgegebenen, von denen nur eine richtig ist.
Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einbürgerungstests zu regeln.
Wenn der Einbürgerungswillige einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Dann wird dieses Wissen vorausgesetzt. Neben diesem bundeseinheitlichen obligatorischen Test bleibt es den Ländern vorbehalten, in Gesprächen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu prüfen. Baden-Württemberg hat angekündigt, auf einem eigenen Test zu bestehen.
2007 wurden 126 000 Ausländer eingebürgert. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz hat ein Ausländer Anspruch auf Einbürgerung, wenn er acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt, seinen Lebensunterhalt verdient und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden.
• »Geschichte und Verantwortung«: Es geht um historisches Wissen: »Was wollte Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 im ehemaligen jüdischen Ghetto in Warschau ausdrücken?« Oder: »Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?«
• »Mensch und Gesellschaft«: »Ab welchem Alter ist man in Deutschland volljährig?« Abgefragt wird auch, was 14-jährige strafmündige Jugendliche erwartet, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
• Außerdem haben die Bundesländer die Möglichkeit, landesspezifische Fragen zu stellen. Dabei müssen Ausländer auf Fragen wie »Welches Wappen gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen?« die richtige Antwort finden.
Quelle: Neues Deutschland
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