"Junge Freiheit" verliert den Prozess
Im Streit mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) hat die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit (JF) eine empfindliche juristische Schlappe einstecken müssen. Das umstrittene Blatt hatte gegen die christliche Nachrichtenagentur geklagt, nachdem der epd ein Zitat des SPD-Politikers Alfred Hartenbach zitiert hatte, demzufolge die JF von der NPD-Jugendorganisation gelenkt wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass es sich dabei nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um ein vom Grundgesetz geschütztes Werturteil handelt. Deshalb bestehe auch kein Anspruch auf Gegendarstellung oder auf Abgabe einer Unterlassungserklärung durch den epd.
(Aktenzeichen: 16 U 152/08 und 16 U 170/08 vom 26. Februar 2009).