Pressemitteilung - Anfrage an die Stadt Soltau - Drohungen gegen Streikende
Ratsfraktion im Rat der Stadt Soltau Soltau, 27.05.2009
dps – wir für Soltau –
Fraktionsvorsitzender
Wilfried Worch-Rohweder
Bahnhofstraße 17
29614 Soltau
vorab per Telefax: 82 181
Stadt Soltau
z. H. Herrn Bürgermeister Ruhkopf
Poststraße 12
29614 Soltau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ruhkopf,
am gestrigen Tage musste ich in den Radionachrichten (NDR 4) hören, dass die Stadt Soltau Mitarbeiter in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, die an den bundesweiten Streikaktionen der vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) teilnehmen, angedroht hat, dass sie mit ihrer Entlassung rechnen müssen. Heute war in der Böhmezeitung zu lesen, dass diese Androhung nur ca. 2 Stunden aufrecht erhalten gewesen ist. Für die dps-Fraktion stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Intention wurden die ausgesprochenen Entlassungsdrohungen veranlasst?
- Wer hat sie ausgesprochen- gegenüber welchem Personenkreis?
- Wann wurden die Entlassungsdrohungen ausgesprochen und in welcher Form?
- Wann und wem gegenüber wurden sie in welcher Form zurückgenommen?
- Haben die Teilnehmer der Streikaktion mit arbeitsrechtlichen Sanktionen zu rechnen?
- Welche Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art haben dazu geführt, dass die Entlassungsdrohung nicht aufrechterhalten wurde?
- Wie soll zukünftig mit Mitarbeitern umgegangen werden, die sich an Streikaktionen beteiligen?
- Wie lassen sich die ausgesprochenen Entlassungsdrohungen mit der von der Stadt Soltau (Rat und Verwaltung) nach außen hin dargestellten Sozialoffensive in Einklang bringen?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang das Leitmotiv Soltaus als „kinder- und familienfreundliche Stadt“
Die dps-Fraktion ist zu der eindeutigen Auffassung gekommen, dass die Androhung von Entlassung städtischer Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, die unter schwierigen/schwersten Rahmenbedingungen arbeiten, einen Rückfall in überkommene Arbeitgeberverhaltensmuster darstellt und für die Lösung sozialer Konflikte vollkommen unangemessen, überzogen und ungeeignet ist. Die Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen verdienen es nicht, wenn sie für ihre sozialen Rechte kämpfen, mit Entlassung oder anderen arbeitsrechtlichen Sanktionen überzogen zu werden. Wir verurteilen dieses Verhalten ausdrücklich und sind der Meinung, dass es sich diesbezüglich, angesichts der erheblichen sozialen, politischen und überregionalen Bedeutung (bundesweite Verbreitung dieser Nachricht im Radio) bei eine solche Androhung von arbeitsrechtlichen Sanktionen, nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sondern dass vor Ausspruch der genannten Maßnahmen ein Ratsbeschluss – mindestens ein Beschluss des Verwaltungsausschusses hätte herbeigeführt werden müssen. Wir bitten ebenfalls um Beantwortung der Frage, warum die Verwaltung den Rat vor Ausspruch der Sanktionsandrohung nicht beteiligt hat und auf welcher Rechtsgrundlage dieses geschehen ist.
Ich bitte um Beantwortung in der nächsten Ratssitzung
Mit freundlichen Grüßen
Worch-Rohweder