Demonstranten stören Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) waren am Samstagvormittag rund 1200 Menschen dem Aufruf zur Gegendemonstration gefolgt. Die Polizei sprach von rund 900 Teilnehmern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte die Protestveranstaltung eines breiten Bündnisses gegen Rechts erst am Freitagabend genehmigt und damit eine Verbotsentscheidung des Landkreises Schaumburg aufgehoben. Genehmigt wurde allerdings nur eine stationäre Kundgebung.
Laut Polizei gab es aber mehrere Sitzblockaden von Gegendemonstranten. Einer Gruppe gelang es nach Gewerkschaftsangaben zudem, mit einem Auto samt Anhänger hinter die Polizeiabsperrung zu fahren und eine Betonpyramide zu errichten, an der sich vier Menschen anketteten. Polizeibeamten schirmten die Gegendemonstranten von den vorbeimarschierenden Neonazis ab. Zuvor hatten am Morgen rund 50 Anhänger der linksautonomen Szene versucht, eine Polizeisperre zu durchbrechen. Vier Beamte wurden nach Polizeiangaben unter anderem durch Fußtritte und eine Fahnenstange verletzt. Mehrere Gegendemonstranten kamen in Gewahrsam. Eine genaue Zahl konnte die Polizei zunächst nicht nennen.
Der Zug der Rechtsextremen hatte sich wegen der Störungen und der Polizeikontrollen erst mit mehrstündiger Verspätung in Bewegung gesetzt. Im Jahr 2006 hatten sich Neonazis erstmals in Bad Nenndorf zu einem sogenannten „Trauermarsch“ getroffen, weil es in der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg ein Verhörzentrum der britischen Truppen gab, in dem nachweislich deutsche Häftlinge misshandelt wurden.
Der Landkreis Schaumburg hatte am Mittwoch zunächst beide Demonstrationen verboten. Das Verwaltungsgericht hob anschließend das Verbot des Neonazi-Aufmarsches wieder auf, bestätigte aber zunächst das Verbot der Gegendemo, was bei Parteien und Gewerkschaften heftige Proteste auslöste. Gegen dieses Verbot legte der DGB erfolgreich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.