Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Schwäbisches Tagblatt 29.9.11 -- HellsAngels wegen SS-Tätowierung verurteilt

29. September 2011 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Hells Angels & Neonazis

Schwäbisches Tagblatt, 29. Sept. 11
SS-Runen am Kopf

Hells Angel wegen Tätowierung verurteilt

Gestern wurde ein 45-Jähriger vom Reutlinger Amtsgericht wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu sehen waren die beiden angeblich auf seinem Hinterkopf eintätowierten SS-Runen nicht mehr.
 
Reutlingen. „Made in Germany“ steht in altdeutschen Buchstaben auf dem kahlen Hinterkopf des Angeklagten, darunter prangt, reichlich verwaschen, ein Totenkopf. Vor fast einem Jahr, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sollen sich an dieser Stelle noch zwei SS-Runen befunden haben. Beobachtet hatte dies ein Kriminalbeamter bei der Haftvorführung zweier Hells Angels im Reutlinger Amtsgericht.
In deren Begleitung hatten sich mehrere stark tätowierte Hells Angels befunden, darunter auch der Angeklagte. Der Kripobeamte stellte später deswegen Strafanzeige, doch als der damals 44-Jährige überprüft wurde, hatte er den Totenkopf an der inkriminierten Stelle. Gegen den Strafbefehl legte der Beschuldigte Widerspruch ein.
„Der Vorwurf ist nicht zutreffend“, so der Angeklagte gestern, der ansonsten die Aussage verweigerte. Der Polizeibeamte sagte aus, er habe an jenem Tag direkt neben dem Angeklagten gestanden. Die SS-Runen seien „deutlich erkennbar“ gewesen. Zwei seiner Kollegen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Angeklagten befunden hatten, waren die verfassungswidrigen Kennzeichen nicht aufgefallen. Wieso er seine Kollegen nicht auf die Tätowierung aufmerksam gemacht habe, wollte Verteidigerin Martina Kohler wissen. Der Beamte erklärte das mit der angespannten Situation, die im Gerichtsgebäude geherrscht habe.
Als Entlastungszeugen hatte Kohler die Verteidiger der beiden Hells Angels geladen, die damals vor dem Reutlinger Haftrichter standen. Beide erinnerten sich an den Angeklagten, die Runen wollten sie nicht gesehen haben. Er habe nichts mit dem „Nazischeiß“ am Hut, meinte der eine, wenn es die verfassungswidrige Tätowierung gegeben habe, wäre ihm das bestimmt aufgefallen.
Zum Beweis, dass ihr Mandant keine Übertätowierung habe machen lassen, die Runen also gar nie vorhanden waren, hatte Kohler ein medizinisches Gutachten beantragt. Amtsrichterin Anna-Maria Schlecht präsentierte eine Stellungnahme der Hautklinik Tübingen aus der hervorging, dass dies gar nicht möglich sei.
Was Kohler und ihren Mandanten in Rage versetzte. Nicht zuletzt deshalb, weil die Verteidigung davon erst in der Verhandlung erfuhr – ein berechtigter Einwand, wie die Richterin befand. Einen erneuten Beweisantrag bezüglich eines medizinischen Gutachtens lehnte sie jedoch auf Antrag von Staatsanwalt Jan Vyplatil als ungeeignet ab.
Der Sachverhalt habe sich voll umfänglich bestätigt, fand Vyplatil und ging in seinem Plädoyer noch über den Strafbefehl hinaus. Er beantragte eine zweimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe 800 Euro.
Nichts anderes als einen Freispruch, meinte hingegen die Verteidigerin, könne es für ihren Mandanten geben. Sie kritisierte, dass der Kriminalbeamte, der die Anzeige erstattet hatte, gleichzeitig auch der ermittelnde Sachbearbeiter gewesen sei. „Dies alles geschah nur, um meinem Mandanten zu schaden“, wetterte sie.
Amtsrichterin Schlecht räumte in ihrer Urteilsbegründung ein, dass es durchaus „berechtigte Kritik“ an dem Ermittlungsverfahren gegeben habe. Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs hegte sie jedoch keine. Sie verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro. uk
 


Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post