Liebe Stolbergerinnen und Stolberger,
Ein rechtsirriger Anwalt behauptet neuerdings in Stolberg, dass das Aufhängen von unseren Plakaten eine Unterstützung von rechtswidrigen Aktionen darstelle. Er droht den Menschen mit einer Klage. Das Bundesverfassungsgericht wertete hingegen eine Sitzblockade, zuletzt am 7. März 2011, eben nicht als ‘verwerflich’ und somit als nicht strafwürdig.
Für nähere Informationen über die Rechtslage informieren sie sich unter folgendem Link:
www.tagesschau.de/inland/sitzblockaden100.html
Natürlich fragen wir uns, wem diese Verunsicherung der Bevölkerung nützt und mit welcher Motivation eine solche Falschmeldung erfolgt. Dennoch rufen wir alle StolbergerInnen auf, lasst Euch nicht verunsichern!
Am Mittwoch, den 30. März besuchten Mitglieder des Bündnisses gegen den Naziaufmarsch 2011 in Stolberg den Zug der Erinnerungen am stolberger Bahnhof Altstadt, um dort über die Aktivitäten des Bündnisses am 08. und am 09. April zu informieren.
Daran anknüpfend wurden am selben Tag Flugblätter an die Bevölkerung und Plakate an Geschäfte verteilt. Erfreulich war wieder, dass viele StolbergerInnen dem Bündnis mit viel Sympathie entgegentraten. Immer wieder wollten Menschen mehrere Flugblätter haben, um diese an die Familie, Freunde und Bekannte zu verteilen. Geschäfte nahmen die Flugblätter gerne an und unsere Plakate wurden sofort aufgehängt.
Es zeigt sich, dass die stolberger Bevölkerung sich nicht einschüttern lässt von Falschmeldungen, die behaupten der Aufruf zur Blockade sei Illegal. Die StolbergerInnen wollen viel mehr zeigen, dass sie die Nazis nicht mehr länger dulden wollen.