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Verdener-Aller-Zeitung online 29.6.13 -- Strafanzeigen wegen Fracking-Lecks

29. Juni 2013 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Umwelt

  

Kreiszeitung online 29.06.13

   

Landzettel: Beteiligte wussten von undichten Rohren / Ermittlungsverfahren

Strafanzeige gegen RWE-Dea und LBEG gestellt

Langwedel - Von Michael MixDie zunehmend umstrittene Erdgasförderung in der Region landet nun auch vor Gericht. Gerd Landzettel, Mitglied der Bürgerinitiative „No Fracking“ in Völkersen, hat im Zusammenhang mit den Leckagen an Lagerstättenwasserleitungen Strafanzeige gegen Verantwortliche bei der RWE-Dea und beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gestellt. Die Staatsanwaltschaft Verden hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten eröffnet.
Sanierung nach Leckage in Völkersen. · Archivfoto: Mix
© ksy
Sanierung nach Leckage in Völkersen. · Archivfoto: Mix
Landzettels Strafanzeige richtet sich gegen Mitarbeiter der RWE-Dea und von dem Unternehmen beauftragte Dritte „soweit sie mit der Erkundung und Förderung von Erdgas sowie der Behandlung und Entsorgung des anfallenden Lagerstättenwassers im Erdgasfeld Völkersen befasst sind oder waren“. Und auch gegen Angehörige des LBEG, die für die Genehmigung und Überwachung der genannten Aktivitäten zuständig sind oder waren.
Zunächst führt Gerd Landzettel die „Verwendung ungeeigneter PE-100-Rohre“ an, was unter anderem einen Verstoß gegen das Chemikaliengesetz darstelle. Am 22. August 2011 seien auf dem Gasförderplatz Völkersen Nord Z-1 ein Leck an einer Lagerstättenwasserleitung und in der Folge „dramatisch erhöhte Benzolwerte“ auf dem Betriebsgelände festgestellt worden. Später habe es auch an anderen Stellen des etwa 22 Kilometer langen Leitungsnetzes derartige Vorfälle gegeben.
Für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts verweist Landzettel, der auch Vorsitzender der WGL-Fraktion im Langwedeler Gemeinderat ist, unter anderem auf ein Gutachten des Tüv Nord Ensys Hannover GmbH & Co. KG vom 8. Februar 2011 zu den in Völkersen verlegten Rohrleitungen aus Polyethylen. Die Untersuchungsergebnisse zeigten „punktuell Verunreinigungen des Erdreiches mit Lagerstättenwasser typischen Stoffen“. Weiter heißt es: „Diese Befunde liefern keine Hinweise auf Leckagen, jedoch auf Permeation / Diffusion von leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Quecksilber durch die Rohrleitungen. Vor diesem Hintergrund kann die Eignung der PE-Rohrleitung für den Transport von Lagerstättenwasser nicht ohne Weiteres bestätigt werden.“ Es gebe die „Besorgnis schädlicher Bodenverunreinigungen“.
Angesichts derartiger Feststellungen erscheint es Landzettel „mehr als bedenklich, dass auch in der Folgezeit durch die RWE-Dea mit Kenntnis des LBEG gleichwohl weiterhin Lagerstättenwasser durch die PE- 100-Rohre – mit der dann tatsächlich eingetretenen Folge des Benzolaustritts – geleitet wurde“. Dieser Tatbestand erfülle womöglich strafrechtliche Aspekte.
Und das gelte auch für einen zweiten Punkt, nämlich die Entsorgung des Lagerstättenwassers durch Verpressen in ausgeförderte Bohrstellen. RWE-Dea behaupte, die in der Flüssigkeit enthaltenen Giftstoffe, wie Quecksilber, vor dem Verpressen zu entfernen. Doch zum jüngsten Jahreswechsel sei die Bürgerinitiative, wie berichtet, in den Besitz eines Rohres gelangt, das sehr wohl Quecksilber enthalten habe. Weitere Untersuchungen hätten zum Teil hohe Konzentrationen dieses hochgiftigen Stoffs in den Leitungen ergeben.
„Unter Zugrundelegung der in Scharnhorst aus dem Förderfeld Völkersen unstreitig verpressten 287 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser entspricht das einer Menge von etwa 78 Kilogramm Quecksilber, die an diesem hochsensiblen Standort unter Durchquerung Trinkwasser führender Schichten verpresst wurde“, fasst Gerd Landzettel zusammen. Dieses sei den Verantwortlichen der RWE-Dea „und offenbar auch wiederum der Genehmigungsbehörde bekannt und dürfte entsprechend rechtlich zu würdigen sein“.
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