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Volksbegehren läuft bis 14. Januar 2012

2. Juli 2011 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Bildung

Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung

vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute

Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den

Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung

ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.

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Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle

Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt

werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser

Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin

erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich

geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.

Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der

geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte

das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.

Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle

Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet

wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den

Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen

Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.

Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der

Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest –

damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings

liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller

Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken

lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den

neuen Bögen gearbeitet wird.

Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren

unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser

Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der

Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten

Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden

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