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Der Brokkoli Fall (Brassica oleracea)

7. Juli 2010 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Gentechnik - Landwirtschaft - Ernährung

Der Brokkoli Fall (Brassica oleracea)

Stand der eingegangenen Unterschriften am 01.02.2010: 57.600

50 K

 

Wir sammeln noch bis zum 10. Juli 2010 Unterschriften. Die Verhandlung des Brokkoli- und Tomaten-Patentes wird am 20. und 21. Juli in München stattfinden.

Der Brokkoli Fall (Brassica oleracea)

 

EP 1069819 B1 20020724 (WO 99/52345)

Dieser Brokkoli wird im  im Juli 2010 europäische Patentgeschichte schreiben.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Interesse der multinationalen Konzerne die Patentierbarkeit immer stärker ausgeweitet und die bestehenden Verbote unterlaufen. So gibt es ein Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten – trotzdem wurden bereits hunderte Patente auf genmanipulierte Sorten erteilt. Unsere Nahrungssicherheit liegt zunehmend in den Händen einiger weniger transnationaler Chemie- und Biotechnologie-Konzerne.

Im Jahr 2002 wurde der britischen Firma Plant Bioscience Ltd. ein Patent auf ein Verfahren, um einen speziellen Bestandteil in Brassica Sortenzu erhöhen, also auf konventionelle Züchtungen von Brokkoli gewährt. Das Patent beinhaltet sowohl die Züchtungsmethoden, als auch Brokkoli-Samen und essbare Brokkolipflanzen, die durch diese Züchtungsmethoden gewonnen wurden.

Die Pflanzenzuchtbetriebe Limagrain und Syngenta haben gegen das Patent Beschwerde eingelegt. Die Firmen argumentieren selbst, dass dieses Patent sich auf konventionelle Züchtung bezieht. Es ist aber  wahrscheinlich, dass die Firmen ihre Beschwerde nur deswegen eingereicht haben, um das EPA zu zwingen, die Patentierung von konventionellem Saatgut zu bestätigen, anstatt das Patent zu widerrufen. Da Syngenta selbst ähnliche Patente eingereicht hat, besteht die Gefahr, dass damit die Monopolisierung in diesem Sektor weiter vorangetrieben werden soll.

Die so weitgehend enteigneten LandwirtInnen dürfen in der Folge ihr Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurückbehalten und ZüchterInnen können mit patentiertem Saatgut nur noch sehr eingeschränkt weiter arbeiten. Die Patentinhaber kontrollieren den Verkauf des Saatgutes und dessen Anbau, können über den Einsatz von Spritzmitteln bestimmen und sogar bei der Ernte abkassieren – bis hin zum verarbeiteten Lebensmittel.

Am Fall eines Patentes auf Brokkoli wird grundsätzlich entschieden, wo die Grenzen der Patentierbarkeit liegen. Der Brokkoli wurde lediglich mit Hilfe einer Gen-Diagnose auf seine natürlichen Gene untersucht, ohne dabei diese zu verändern. Alle Brokkoli-Pflanzen, die ähnliche Gene haben, sollen laut dem Patent als "technische Erfindung" gelten. Ihre Verwendung zur Züchtung und die Pflanzen selbst sollen unter Patentschutz gestellt werden. Damit wird das Verbot der Patentierung von "im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren" obsolet.

Das EPA hat für ähnliche Fälle schon Patente erteilt, wie in etwa der niederländischen Firma Enza Zaden Beheer ein Patent auf pathogenenresistenten Salat (EP 1179089).

Sollte die Grosse Beschwerdekammer das Brokkoli-Patent bestätigen, würde diese Entscheidung auch bindend für alle anhängigen Patentanträge und sogar für Nutztiere und deren Nachkommen sein.

Bei der Verhandlung im Juli 2010 wird nicht nur das Patent auf Brokkoli, sondern ebenfalls ein ähnliches auf Tomaten verhandelt. Siehe dazu den Fall Tomate:

http://www.keinpatent.de/index.php?id=92

Quelle: www.no-patens-on-seeds.org

 

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